Alle Informationen rund um die DHB-Schiedsrichter-Grundausbildung

Gemäß Teil A § 3 der Schiedsrichterordnung (SRO) des Deutschen Handballbundes (DHB) sind die von der Schiedsrichterkommission des DHB erlassenen Richtlinien für die Durchführung der Ausbildung und Prüfung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in den Regional- und Landesverbänden verbindlich. Dem Ausschuss Schiedsrichterlehrstab des DHB obliegt die inhaltliche Erstellung dieser Richtlinien für die Durchführung der Ausbildung und Prüfung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern in den Regional und Landesverbänden (§ 12 Absatz 2 a). Die Richtlinien sind vom Ausschuss Schiedsrichterlehrstab des DHB erarbeitet und für Durchführung der Ausbildung und Prüfung in den Regional- und Landesverbänden verbindlich. Damit ist gewährleistet, dass im Bereich des DHB eine einheitliche Grundausbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern erfolgt.

Das Ziel der gesamten neuen Ausbildung (Schiedsrichter-Grundausbildung) ist es, die zukünftigen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zur Leitung eines Handballspiels unter Beachtung der gültigen Regeln und Regelauslegungen zu befähigen.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Schiedsrichter-Grundausbildung und den Einsatz als neutraler Schiedsrichter sind die folgenden:

  •  die Mitgliedschaft in einem Verein, der über seinen Landesverband dem DHB angehört
  • die charakterliche und körperliche Eignung
  • die Vollendung des 16. Lebensjahres, für Minderjährige ist jedoch das Einverständnis ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich
  • der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung nach den verbindlichen Vorgaben der DHB-Schiedsrichterkommission

Unabhängig vom erforderlichen Mindestalter kann schon vorher mit der Ausbildung begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Schiedsrichterausweises bzw. der erste Einsatz erfolgt – nach bestandenen Prüfungen - jedoch erst am/ab dem jeweiligen Geburtstag.

Die Ausbildung zum Schiedsrichter erfolgt unter Beachtung der Vorgaben vom DHB und folgt dabei einem integrierten Lenrkonzept. Sie bietet eine didaktisch sinnvolle Verknüpfung von Präsenzveranstaltungen mit einer modernen Form von E-Learning.

Die gesammte Ausbildung gliedert sich in zwei Teile:

  • Theorieeinheiten (=organisiertes Lernen im Selbststudium)
  • praktische Ausbildung (=Praxismodul (Halleneinheiten))

Übersicht Gesamtablauf:
1. Informationsveranstaltung
2. Theoriemodul L1 „Basiswissen“
3. Praxismodul P1 (Praxis in der Halle)
4. Theoriemodul L2 „Aufbauwissen“
5. Praxismodul P2 (Praxis in der Halle)
6. Theoriemodul L3 „Fachwissen“
7. Praxismodul P3 (Praxis in der Halle)
8. Abschlussprüfung Theorie
9. Abschlussprüfung Praxis

Die Ausbildung besteht somit im Wesentlichen aus drei Praxismodulen (Präsenzausbildungen) in der Halle und drei Theoriemodulen/Lernmodulen, die als E-Learning-Module im Schiedsrichterportal durchgeführt werden.

Die theoretische Ausbildung erfolgt ausschließlich im Selbststudium (= E-Learning). Sie gliedert sich in drei Module. Die einzelnen Lernmodule sind in unterschiedlicher Anzahl in verschiedene Themenbereiche (=Lektionen) untergliedert und müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums absolviert werden. Wie lange dieser Zeitraum ist, ist von den organisatorischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Ausbildung in den einzelnen Bezirken abhängig und wird in der Informationsveranstaltung zu Beginn der Ausbildung bzw. in den Praxismodulen bekanntgegeben.

Ist ein Lernmodul absolviert, wird das nächste erst nach dem folgenden Praxismodul mittels in den Präsenzphasen ausgegebenen individuellen Code freigeschaltet.

Innerhalb der Module sind die Lektionen linear zu absolvieren, d. h, die darauffolgende Lektion wird erst freigeschaltet, wenn eine kleine Lernerfolgskontrolle erfolgreich abgeschlossen wurde.

Vor Aufnahme der Ausbildung werden die Interessenten über die Tätigkeit als Schiedsrichter generell informiert. Hierzu gibt es eine Informationsveranstaltung.

Die SR-Anwärter erhalten bei der Informationsveranstaltung den ersten Code um sich im SR-Portal zu registrieren. Die Registrierung im SR-Portal des DHB ist für die SR-Anwärter kostenfrei.

Die theoretische Prüfung erfolgt als Regelüberprüfung nach den gültigen IHF-Regeln.
Die Prüfung erfolgt mit sogenannten Multiple-Choice-Fragen. Es sind grundsätzlich 30 Fragen aus dem vorgegebenen Fragenkatalog für die Prüfung auszuwählen. Für das Bestehen der theoretischen Prüfung sind mindestens 70% zu erreichen. Die theoretische Prüfung kann grundsätzlich wiederholt werden. Allerdings ist dann eine Frist von mindestens zwei Wochen einzuhalten.

Nach Ablegen der theoretischen Prüfung findet die praktische Prüfung statt. Die praktische Prüfung erfolgt durch eine Spielleitung von mindestens 15 Minuten mit Überprüfung der Fähigkeiten und Regelanwendung in der Praxis nach einem einheitlichen, vom DHB vorgegebenen Schema (Beobachtungsbogen). Das abschließende Ergebnis stellt eine Empfehlung für den weiteren Einsatz dar.

Laut Beitrags- und Gebührenordnung kostet die Teilnahme an der Schiedsrichter-Grundausbildung 100 Euro.

Im Preis enthalten sind Pfeife, Kartenset, Regelheft, Wählmarke, Poloshirt, SR-Trikot sowie SR-Hose.

Simon Buck
Bezirk: Achalm-Nagold

Leandros Buri
Bezirk: Enz-Murr

Heike Hauer
Bezirk: Neckar-Zollern

Kai-Peter König
Bezirk: Heilbronn-Franken

Dennis Müller
Bezirk: Esslingen-Teck

Stephan Müller
Bezirk: Stauferland

Mario Schwarz
Bezirk: Bodensee-Donau

Marc Volle
Bezirk: Rems-Stuttgart


Bei Fragen zur Schiedsrichter-Grundausbildung wenden Sie sich bitte an den jeweilige Bezirks-Schiedsrichterwart.


In der unten stehenden Grafik finden Sie nochmals eine grafische Zusammenfassung der Schiedsrichter-Grundausbildung.

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