Vereins-ZS-Schulungen

Erwerb bzw. Verlängerung der Vereins-ZS-Lizenz

Mit einstimmigem Beschluss des VA Schiedsrichter wurden am 29.07.2023 nachfolgende Richtlinien wie folgt geändert:

Eine Verlängerung von bereits lizenzierten Vereins-Zeitnehmern und -Sekretären (VZS) kann erfolgen durch:

• Möglichkeit 1: Teilnahme an einer Fortbildung und damit Erhalt einer Lizenzverlängerung von zwei Jahren. Diese VZS-Schulungen werden durch den Verband angeboten. Schiedsrichter und VZS mit gültiger Lizenz über das Ende des kommenden Spieljahres hinaus sind von der Schulung befreit.

• Möglichkeit 2: Der Lizenzinhaber war im vorangegangenen Spieljahr mindestens bei acht Spielen als VZS in der 4. Liga oder niedriger (M/F/Jugend A-B-C) im Einsatz. Als Nachweis gilt der Eintrag der Lizenz-Nr. im SBO. Die Lizenz verlängert sich in diesem Fall um ein Jahr. Die automatische Verlängerung nach Möglichkeit 2 erfolgt bis spätestens Juli eines Jahres. Die Einsätze werden aus SpielberichtOnline (SBO) des vorangegangenen Spieljahres ausgelesen, daher ist der Eintrag der LizenzNr in SBO zwingend erforderlich. Der Eintrag des Namens genügt nicht.

Bei Änderungen der IHF-Regeln entscheidet der VA Schiedsrichter, ob zur Verlängerung bzw. trotz noch gültiger Lizenz die Teilnahme an einer Schulung verpflichtend ist. Hierüber werden die Lizenzinhaber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

Die Laufzeit der Lizenz sowie die Lizenz-Nr. sind im Personenaccount im Bereich „Lizenzen“ einsehbar.

 

Es wird empfohlen im Verein (Ligen BWOL-Aktive- und Jugendmannschaften sowie HVW-Aktivemannschaften) mindestens zwei Lizenzinhaber pro Mannschaft für den Einsatz bei Heim- und Auswärtsspielen zur Verfügung zu haben.

VZS-Lizenzinhaber, deren Lizenzen automatisch verlängert werden, werden durch uns direkt angeschrieben und mit der PPT bedient.

Jeder Lizenzinhaber oder -erwerber muss einen Personenaccount im Verwaltungsprogramm „Phönix“ unter: https://hvw.it4sport.de besitzen. Nur registrierte Personen können an den Schulungen teilnehmen.

Die Schulungstermine werden über die HVW-Internetseite zur Onlineanmeldung veröffentlicht. Nach erfolgter Anmeldung ist eine Abmeldung vom Seminar nur bis zum Meldeschluss über das Onlineportal eigenständig möglich. Danach muss die Absage über die zuständige Geschäftsstelle erfolgen.

Angemeldete Teilnehmer werden gebeten ein aktuelles Regelheft zur Schulung bereitzuhalten. Gerne darf auch die eigene im Verein bereits vorhandene Hardware inkl. aktuellster Browser-/Appversion von SpielberichtOnline zur Schulung verwendet werden.