Allgemeine Informationen zur C- und B-Trainer Fortbildung

Eine Verlängerung der Trainer-Lizenz setzt voraus, dass der Lizenzinhaber dem HVW im Zeitraum der Gültigkeitsdauer Nachweise über mindestens 15 Fortbildungsstunden bei anerkannten Veranstaltern vorlegt.

Sollte Ihre Lizenz länger als zwei Jahre abgelaufen sein, setzen Sie sich bitte direkt mit der HVW-Geschäftsstelle in Verbindung.

Der Verbandsausschuss Lehre und Leistungssport hat 1995 beschlossen, dass bei Verlängerung von Lizenzen durch Anerkennung einer dezentralen B-/C-Lizenz-Fortbildung eine zentrale Maßnahme folgen muss.

Wir bitten alle Interessenten sich in unserem System zu registrieren und die persönlichen Daten einzupflegen - siehe Handbuch PersonenAccount.

Eine Anmeldung zum Seminar ist dann online möglich.

Bei einer Anmeldung zu Fortbildungsmaßnahmen zur Lizenzverlängerung ist die Vorlage einer DOSB-Trainer C Leistungssport Handball bzw. DOSB-Trainer B Leistungssport Handball notwendig.

In Ausnahmefällen werden Lizenzinhaber, welche sich zu mehreren Fortbildungsterminen angemeldet haben sowie Lizenzinhaber, welche noch eine mehrjährig gültige Lizenz besitzen, nachrangig behandelt.

Eine Teilnahmemöglichkeit an Fortbildungen für nicht lizenzierte Trainer wird im jeweiligen Seminar vermerkt.

Es ist ein Ehrenkodex für alle ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in Sportvereinen- und -verbänden zu unterschreiben. Das Formular ist hier hinterlegt und im PersonenAccount, Register „Seminare“ unterschrieben als Nachweis hochzuladen.

Die Teilnahmegebühr für die Fortbildungen (einschl. Unterkunft und Verpflegung) zzgl. Materialien sind beim jeweiligen Seminartermin hinterlegt und belaufen sich derzeit auf mind. € 200,00.

Für die Bearbeitung von Lizenzverlängerungen aufgrund der Teilnahme an Fortbildungen, welche nicht vom Handballverband Württemberg durchgeführt werden, behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit 15,00 € in Rechnung zu stellen.

Die Lizenzverwaltung wurde aufgrund der Vorgaben des Deutschen Olympischen Sportbundes 2017 komplett überarbeitet. Es ist ein deutschlandweit gültiges System eingeführt worden. Das bisher bekannte Lizenzformular wird es künftig nicht mehr geben. Auch die Lizenz-Nr. hat sich geändert.

Für Trainer in Württemberg bedeutet dies, dass aktuell zwei Lizenz-Nr. geführt werden:
Einmal die des DOSB und einmal die des WLSB (für die Übungsleiterbezuschussung).
Beide Lizenz-Nr. sind im PersonenAccount in der Mappe „Lizenzen“ hinterlegt.

Das Lizenzformular selbst wird ebenfalls im PersonenAccount angezeigt und kann dort auch ausgedruckt werden. 

Die Lizenzgültigkeit wird sich ab sofort ebenfalls ändern. Lt. DOSB werden die eingereichten Lizenzen immer auf Quartalsende + 4 Jahre (C-Lizenz) verlängert – außer bei bereits abgelaufenen Lizenzen. Da für die Bezuschussung des WLSB jedoch die Gültigkeit zum 01.01. des jeweiligen Jahres maßgebend ist, werden sich für Sie keine Nachteile ergeben. Bsp: Zuschuss 2017 - die Lizenz muss mindestens bis 01.01.2017 gültig sein.

Im Verbandsgebiet ansässige Vereine können "Dezentrale Trainerfortbildungen" (DTFB) anbieten.

Um diese "DTFB" für die Teilnehmer zur Lizenzverlängerung anrechnen lassen zu können, ist mind. 6 Wochen vor der Durchführung beim HVW ein Antrag einschl. ausführlichem Lehrgangsplan (Thema, Umfang, Referenten...) vorzulegen.

Bei dezentralen von Vereinen durchgeführten Lehrgängen zur Fortbildung der C-Lizenz und/oder B-Lizenz wird vom Veranstalter eine Genehmigungsgebühr von 150,00 € erhoben und pro Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € für die Teilnahme fällig.

An "DTFB" können - sofern nichts anderes vermerkt - auch nicht lizenzierte Trainer teilnehmen.

Der Deutsche Handballbund hat Leitlinien zur Anerkennung von Online-Fortbildungen verfasst:

Der Mindestumfang der vom Ausbildungsträger (DHB o. LV) verantworteten Fortbildungsmaßnahmen beträgt mindestens 10 LE pro Fortbildungszyklus.

  • Daraus ergibt sich eine Obergrenze von maximal 5 LE die pro Ausbildungszyklus durch externe Fortbildungsmaßnahmen abgedeckt werden können.
  • Die Obergrenze von (externen) Online-Fortbildung beträgt ebenfalls 5 LE pro Ausbildungszyklus
  • 1 LE umfasst grundsätzlich 45 Minuten. Die Bemessung der anzuerkennenden LE hat entstprechend zu erfolgen.

 

Auf der Basis des DHB-Gesamtausbildungsplans gelten die Regularien zur Anerkennung von Trainerlizenzen anderer nationaler Verbände der IHF.

Vom Antragsteller sind beim Deutschen Handballbund (in Kopie auch an den Landesverband) einzureichen:

  • notariell beglaubigte Kopie der Übersetzung der entsprechenden Trainerlizenz des nationalen Verbandes
  • Tätigkeitsnachweis über die Vereinstätigkeit
  • Bescheinigung des nationalen Verbandes über die absolvierte Trainerausbildung, in dem das erreichte Level entsprechend der EHF RINCK Convention ausgewiesen ist.
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen

Liegt seitens des Antragstellers eine Trainerlizenz vor, die nicht die höchste Lizenzstufe des betreffenden nationalen Verbandes beinhaltet, wird die Teilnahme an einer Lehrprobe empfohlen.
Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung ist der unterzeichnete Ehrenkodex zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport vorzulegen.
Prüfung und Dokumentation des Ehrenkodex obliegen dem zuständigen Landesverband.
Für eine Ausstellung einer DOSB-Trainerlizenz ist weiter ein Tätigkeitsnachweis als auch die DOSB-Vereinsmitgliedschaft zu belegen.

Alternativ besteht die Möglichkeit nach Prüfung der einzureichenden Bestätigungen über den absolvierten Ausbildungsgang, eine Äquivalenzbescheinigung auszustellen, die weder Sprachnachweis noch Vereinsmitgliedschaft erfordert. Ergänzend ist anzumerken, dass die EHF Master Coach Ausbildung und die damit verknüpfte EHF Pro Licence entsprechend der EHF RINCK Convention oberhalb der DOSB A-Trainer-Ausbildung (Level III) eingestuft ist. Die Ausstellung einer zusätzlichen deutschen DOSB-Lizenz ist nicht vorgesehen, da die Trainer mit der EHF Pro Licence bereits eine höhere sportartspezifische Lizenz besitzen, die in allen deutschen und europäischen Ligen als solche anerkannt ist. Solange die EHF Pro Licence gültig gehalten wird, können die Trainer damit in den Bundesligen tätig sein.