Schiedsrichter-Jahreslehrgänge

In jedem Bezirk muss jährlich mindestens ein Schiedsrichter-Pflichtlehrgang mit mindestens 4 – 7 Fortbildungsstunden (FS) durchgeführt werden. Dabei werden Lerninhalte für mindestens 2 FS einheitlich vom Verbandsausschuss Schiedsrichter für alle Bezirke vorgegeben.

Im Rahmen des Schiedsrichter-Lehrgangs ist jährlich eine nicht bewertete Regelüberprüfung mit mindestens 15 Regelfragen aus dem Regelfragekatalog des DHB durchzuführen.